Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der webbasierten Dienstplanungssoftware NuKlaroPlan.
Version 1.0 · Stand: 08. Juni 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter von NuKlaroPlan ist Nuno Rumor, c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach, Deutschland.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Registrierung und Nutzung von NuKlaroPlan durch Unternehmen, selbstständig beruflich tätige Personen, juristische Personen und sonstige geschäftliche Nutzer. NuKlaroPlan richtet sich nicht an Verbraucher.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) NuKlaroPlan ist eine webbasierte Software zur Dienstplanung. Je nach Entwicklungsstand und gebuchtem Funktionsumfang können insbesondere Firmenkonten, Nutzerzugänge, Schichten, Mitarbeiterdaten, Objekte oder Bereiche, Monatsversionen, Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Exportfunktionen verwaltet werden.
(2) Der Anbieter stellt NuKlaroPlan als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Eine Überlassung von Quellcode, eine lokale Installation oder ein Anspruch auf bestimmte technische Infrastruktur besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Anbieter darf NuKlaroPlan weiterentwickeln, Funktionen verbessern, austauschen oder anpassen, soweit dadurch die vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einzelner kostenloser Zusatzfunktionen, Testfunktionen oder Beta-Funktionen.
(5) Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen, Erweiterungen oder Produktentwicklungen besteht nicht.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Für die Nutzung ist eine Registrierung erforderlich. Der Kunde gibt dabei insbesondere Firmen- oder Teamname, Subdomain, Ansprechpartnerdaten und Zugangsdaten an.
(2) Der Kunde versichert, dass die registrierende Person zur Registrierung und zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen für das Unternehmen berechtigt ist.
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Subdomain besteht nicht. Der Anbieter kann Subdomains aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen ablehnen oder ändern, sofern berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder Firmenkonten zu sperren, wenn unrichtige Angaben gemacht wurden oder berechtigte Zweifel an der Identität oder Vertretungsberechtigung bestehen.
(5) Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Kostenpflichtige Leistungen werden durch Auswahl eines kostenpflichtigen Pakets oder eine gesonderte Vereinbarung freigeschaltet. Die Akzeptanz von AGB, Datenschutzerklärung und, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, Auftragsverarbeitungsvertrag wird systemseitig dokumentiert.
§ 4 Testphase und kostenpflichtige Nutzung
(1) Soweit eine kostenlose Testphase angeboten wird, kann der Kunde NuKlaroPlan ab Abschluss der Registrierung für 30 Tage unverbindlich testen. Der Anbieter kann den Umfang der Testphase technisch oder funktional begrenzen.
(2) Während der Testphase angelegte Firmen-, Nutzer-, Konfigurations-, Mitarbeiter-, Schichtplanungs- und sonstige Nutzungsdaten bleiben grundsätzlich im bestehenden Firmenkonto erhalten. Bei Buchung eines kostenpflichtigen Pakets wird das bestehende Firmenkonto in die kostenpflichtige Nutzung überführt; die bis dahin angelegten Daten und Einstellungen müssen nicht erneut angelegt werden, soweit sie nicht zuvor durch den Kunden gelöscht wurden oder aus rechtlichen oder technischen Gründen gelöscht werden mussten.
(3) Mit Ablauf der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht und es wird kein kostenpflichtiges Paket oder Abonnement automatisch abgeschlossen. Nach Ablauf der Testphase kann der Zugriff auf Funktionen eingeschränkt oder gesperrt werden, bis ein kostenpflichtiges Paket ausgewählt oder eine sonstige Vereinbarung getroffen wird. Eine kostenpflichtige Nutzung setzt die aktive Auswahl eines kostenpflichtigen Pakets oder eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung voraus.
(4) Kostenpflichtige Pakete können, soweit dies im Buchungsprozess ausdrücklich ausgewiesen ist, als Abonnement mit wiederkehrender Abrechnung ausgestaltet sein. Preise, Abrechnungszeiträume und Leistungsumfang ergeben sich aus den im Buchungsprozess angezeigten Informationen oder einer individuellen Vereinbarung.
(5) Der Anbieter kann Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume anpassen. Preisänderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(6) Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise für geschäftliche Kunden zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
§ 5 Zugangsdaten und Nutzerkonten
(1) Der Kunde ist für die Verwaltung der eigenen Nutzerkonten und die Vertraulichkeit von Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, einen unberechtigten Zugriff oder eine Gefährdung von Zugangsdaten bestehen.
(3) Der Anbieter kann Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung oder erhebliche Vertragsverletzungen bestehen.
§ 6 Kundendaten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde entscheidet, welche Daten in NuKlaroPlan eingetragen werden. Er bleibt für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Erforderlichkeit der eingegebenen Daten verantwortlich.
(2) Bei Mitarbeiterdaten, Schichtplänen, Abwesenheiten, Urlaubs- oder Krankheitskennzeichnungen stellt der Kunde sicher, dass eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und betroffene Personen erforderlichenfalls informiert wurden.
(3) Diagnosen, ärztliche Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder sonstige medizinische Detailinformationen sind nicht Bestandteil der vorgesehenen Standardfunktionen und sollen nicht in NuKlaroPlan gespeichert werden.
§ 7 Zulässige Nutzung
(1) Der Kunde nutzt NuKlaroPlan nur rechtmäßig und nur für eigene geschäftliche Zwecke. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Angriffe auf technische Systeme, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, automatisierte Überlastung, unberechtigte Zugriffsversuche und Nutzung zur Verarbeitung offensichtlich rechtswidriger Daten.
(2) Der Kunde darf NuKlaroPlan nicht vermieten, weiterverkaufen, öffentlich zugänglich machen oder Dritten als eigenes Softwareangebot bereitstellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Nutzung die Stabilität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Plattform erheblich beeinträchtigt.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst störungsarme Bereitstellung von NuKlaroPlan. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.
(2) Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, höhere Gewalt, Ausfälle von Infrastruktur- oder Zahlungsdienstleistern und notwendige Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen.
(3) Geplante Wartungsarbeiten können nach Möglichkeit vorab angekündigt werden.
(4) Support kann über die vom Anbieter bereitgestellten Kontaktwege erfolgen. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Zahlungsabwicklung
(1) Für Zahlungen im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Paketen, einschließlich ausdrücklich gebuchter Abonnements, kann der Anbieter externe Zahlungs- und Abonnementdienstleister, insbesondere Stripe, einsetzen. Der jeweilige Zahlungsdienstleister verarbeitet dabei Zahlungs-, Rechnungs-, Kunden-, Transaktions- und abonnementsbezogene Daten als eigenständiger Zahlungsdienstleister im Rahmen der Zahlungsabwicklung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, fällige Entgelte fristgerecht zu zahlen und Zahlungsdaten aktuell zu halten. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen, Zahlungsverzug oder Rücklastschriften kann der Anbieter den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach angemessener Ankündigung einschränken oder sperren.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Paket oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, verlängern sich kostenpflichtige Pakete jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum. Monatlich abrechenbare Pakete können, sofern nicht anders vereinbart, zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, Missbrauch, wiederholtem Zahlungsverzug oder rechtswidriger Nutzung vor.
(3) Nach Vertragsende kann der Zugang eingeschränkt oder beendet werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Daten vor Vertragsende zu exportieren oder zu sichern. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende individuelle Datenexporte oder Wiederherstellungen vorzunehmen. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Kundendaten in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht oder anonymisiert.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die er über Mitarbeiter, Nutzer oder sonstige betroffene Personen in NuKlaroPlan einträgt. Der Anbieter verarbeitet diese Daten im Rahmen der Softwarebereitstellung nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 12 Rechte an der Software
(1) Alle Rechte an NuKlaroPlan, einschließlich Software, Gestaltung, Marken, Texten, Strukturen und sonstigen Bestandteilen, verbleiben beim Anbieter oder jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, NuKlaroPlan im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Prüfung, arbeitsrechtliche Bewertung oder rechtliche Zulässigkeit von Dienstplänen, Arbeitszeiten, Schichtmodellen, Urlaubsplanungen oder sonstigen durch den Kunden erstellten Planungen. Die Verantwortung für Planungsergebnisse verbleibt beim Kunden.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre, soweit der Kunde zur eigenen Sicherung verpflichtet war.
§ 14 Änderungen
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Soweit rechtlich erforderlich, werden Änderungen erst nach Zustimmung des Kunden wirksam.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.